Part C — Lights and shapes
COLREGs-Regel 29: Lotsenfahrzeuge
Regel 29 besagt, dass ein Lotsenfahrzeug im Dienst zwei Rundumlichter am Masttop oder nahe dabei zeigt, weiß über rot, dazu Seitenlichter und ein Hecklicht in Fahrt oder Ankerlichter vor Anker.
Welche Regel 29 sagt
- Ein Lotsenfahrzeug im Lotsendienst zeigt zwei Rundumlichter in einer senkrechten Linie am Masttop oder nahe dabei, weiß über rot.
- In Fahrt zeigt es zusätzlich Seitenlichter und ein Hecklicht; vor Anker zeigt es zusätzlich Ankerlichter oder den Ankerball.
- Außer Dienst zeigt es die Lichter oder Signalkörper für ein Schiff seiner Länge.
Dies ist eine verständliche Zusammenfassung, nicht der amtliche Wortlaut. Den genauen Text findest du im IMO-Übereinkommen. In britischen Gewässern erhalten die Regeln Rechtskraft durch die Merchant Shipping (Distress Signals and Prevention of Collisions) Regulations.
Was es auf einer Yacht bedeutet
"Weiß über rot, Lotse voraus." Ein Lotsenboot begegnet einem Schiff oft mit Fahrt nahe einer Hafeneinfahrt; halte dich vom Begegnungspunkt fern.
Üben
Teste dich selbst, wer ausweichen muss, im kostenlosen COLREGs-Trainer, oder drucke den Spickzettel zu den Fahrregeln für den Kartentisch.
Weitere Regeln in Part C
- Regel 20: Anwendung von Teil C
- Regel 21: Definitionen der Lichter
- Regel 22: Sichtbarkeit der Lichter
- Regel 23: Motorgetriebene Schiffe in Fahrt
- Regel 24: Schleppen und Schieben
- Regel 25: Segelschiffe in Fahrt und Ruderfahrzeuge
- Regel 26: Fischereifahrzeuge
- Regel 27: Schiffe, die manövrierunfähig sind oder in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt
- Regel 28: Schiffe, die tiefgangsbehindert sind
- Regel 30: Vor Anker liegende und auf Grund sitzende Schiffe
- Regel 31: Wasserflugzeuge